Handlungsempfehlung

Perimetrie im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Rodenstock Perismart

Perimetrie: Handlungsempfehlung als Leitfaden

Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) im Rahmen der ärztlichen Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV mit dem Rodenstock Perismart

Dokument-Nr. Version / Stand Erstellt Geprüft / freigegeben
HE-AM-023 1.2 · 20.07.2026 T. Voss  

Diese Handlungsempfehlung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit in allen Punkten; Fehler sind nicht auszuschließen. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Fassung der Anlage 6 FeV, die Empfehlungen von DOG und BVA sowie die Gebrauchsanweisung des Herstellers. Änderungen vorbehalten. Weiterverwendung nur nach Rücksprache. Copyright Voss Medizintechnik 2026

1 Zweck und Geltungsbereich

Diese Handlungsempfehlung beschreibt die standardisierte Durchführung der Gesichtsfeldprüfung mit dem Rodenstock Perismart im Rahmen der ärztlichen Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an medizinisches Fachpersonal, an das die Durchführung der Perimetrie delegiert wird.

Die Perimetrie ist einer von fünf Untersuchungsteilen der Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1; die übrigen Sehfunktionen (zentrale Tagessehschärfe nach DIN 58220, Farbensehen, Stereosehen, Kontrast- oder Dämmerungssehen) werden mit anderen Prüfverfahren erhoben und sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung.

Bei der beschriebenen Untersuchung handelt es sich um ein überschwelliges Screening, nicht um eine augenärztliche Begutachtung. Die Befundbeurteilung und die Entscheidung über eine augenärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 obliegen der ärztlichen Leitung (siehe Abschnitt 8).

2 Grundlagen und mitgeltende Unterlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5), Anforderungen an das Sehvermögen, insbesondere Nr. 2.1.2
  • Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) zur Änderung der FeV, Stand Juni 2011
  • Gebrauchsanweisung Rodenstock Perismart (89-90004.01) und zugehöriges Herstellerdokument „Arbeitsmedizin – Prüffelder und Verfahren“
  • Muster der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV

3 Anforderungen an das Gesichtsfeld nach Anlage 6 Nr. 2.1.2 FeV

Für die hier beschriebene Untersuchung gilt der Wortlaut der Anlage 6 Nr. 2.1.2:

„Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden.“

Der Perismart erfüllt diese Anforderungen als automatisches Halbkugelperimeter mit überschwelliger Prüfmethodik; die dafür vorgesehenen Prüffelder überschreiten die geforderte Feldausdehnung und Punktzahl (Abschnitt 5).

Zur Abgrenzung: Die in Nr. 2.2.2 genannten Werte (binokulares Gesichtsfeld mit horizontalem Durchmesser von mindestens 140 Grad, zentrales Gesichtsfeld bis 30 Grad) beziehen sich auf die augenärztliche Zusatzuntersuchung. Sie sind nicht Prüfmaßstab des Screenings nach Nr. 2.1.2 und dürfen nicht mit dessen Vorgaben (70° seitlich, 30° oben/unten) vermengt werden.

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T sieht die FeV im Sehtest keine Perimetrie vor; eine Gesichtsfeldprüfung erfolgt dort ausschließlich im Rahmen der augenärztlichen Untersuchung nach Nr. 1.2. Diese Empfehlung betrifft daher nur die Klassen nach Abschnitt 2 der Anlage 6.

4 Voraussetzungen

4.1 Organisatorisch

  • Anlass und Fahrerlaubnisklasse sind geklärt; die Untersuchung erfolgt im Rahmen der Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV.
  • Die Refraktionswerte (Brillenwerte) der zu untersuchenden Person liegen vor; sie werden für die Auswahl der Vorhaltelinse und die Korrektureingabe benötigt (Abschnitt 4.3).
  • Die zu untersuchende Person ist über Zweck und Ablauf der Untersuchung informiert.

4.2 Gerät und Untersuchungsplatz

  • Perismart auf ebener, stabiler Fläche; Software gestartet, Benutzer angemeldet; eingeschaltet und Fixationslampe und Kugelbeleuchtung geprüft.
  • Kinnstütze auf Wunsch mit frischem Papier; für binokulare Prüfungen die dafür vorgesehene Kinnstütze mit zwei Kuhlen verwenden. Bei Test des linken Auges das Kinn in die rechte Kuhle legen lassen und umgekehrt. Vorsicht, die Kinnablage ist nur magnetisch befestigt.
  • Untersuchungsraum ohne direkte Blend- oder Fremdlichtquellen; die genormte Hintergrundleuchtdichte stellt das Gerät selbst her.
  • Fixationskontrolle festgelegt: automatische Kamerakontrolle oder Methode nach Heijl-Krakau (Reizdarbietung im blinden Fleck).

4.3 Refraktionskorrektur: Vorhaltelinse statt Brille

Die Fixationsmarke liegt in der Perimeterschale in kurzer Prüfdistanz. Benötigt die zu untersuchende Person eine Sehkorrektur, wird diese als Vorhaltelinse (Testlinsendurchmesser 38 mm) in die Linsenhalterung des Geräts eingesetzt. Die eigene Brille wird während der Untersuchung nicht getragen: Ihr Fassungsrand ragt in das geprüfte Feld und erzeugt scheinbare Ausfälle, vor allem temporal (Linsenrand-Artefakt). Aus demselben Grund ist auch die Vorhaltelinse nur für den zentralen Feldbereich geeignet. Es wird von erfolgreichen Einsätzen von Einmalbrillen mit transparenten Rändern berichtet, die hier nicht wissenschaftlich belegt werden können.

Der Perismart berücksichtigt dies durch einen zweiphasigen Testablauf bei Prüffeldern über 22°: Zunächst wird der zentrale Bereich bis 22° mit Korrektur geprüft; anschließend fordert die Software zum Entfernen der Korrektur auf und prüft die Peripherie ohne Linse. Voraussetzung ist, dass die Korrekturwerte vor Teststart im Feld „Correction“ eingetragen wurden. Ohne diese Eingabe läuft der Test vierphasig; die Linsenfassung verdeckt dann Teile des peripheren Feldes und verursacht signifikante Messfehler.

Da die kurze Prüfdistanz einen Nahzusatz erfordert, liegt die einzusetzende Korrektur regelhaft im Plusbereich gegenüber der Fernkorrektur (bei Myopie entsprechend als betragsmäßig verringerter Minuswert). Die Korrektureingabe ist nur vor Betätigen der Start-Taste wirksam.

Die konkrete Linsenwahl richtet sich nach den Refraktionswerten der zu untersuchenden Person und den Vorgaben der Gebrauchsanweisung.

5 Prüffelder und Prüfverfahren

Für die Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1.2 stehen am Perismart zwei überschwellige Prüffelder zur Verfügung. Beide umfassen 110 Prüfpunkte und decken 80° vertikal (± 40°) sowie 110° horizontal (−40°/+70°, seitenrichtig je Auge) ab; die Vorgaben der FeV werden damit überschritten.

5.1 Prüffeld „Fahrtätigkeiten“ (3-Zonen-Verfahren)

Alle Prüfpunkte erhalten vor Teststart einen Anfangswert in dB aus den in der Software hinterlegten Altersnormwerten. Jeder Punkt wird anschließend nach folgendem Schema geprüft:

  1. Darbietung mit der Anfangshelligkeit. Wird der Reiz wahrgenommen, wird der Punkt mit „O“ (keine Störung) markiert und ist abgeschlossen. Dies wird einmal pro Punkt wiederholt, um eine zweite Testchance zu geben.
  2. Wird der Reiz nicht wahrgenommen, erfolgt eine erneute Darbietung mit 0 dB (heller, maximale Intensität). Bei Wahrnehmung wird der Punkt mit „RD“ (relative Störung) markiert.
  3. Bleibt auch diese Darbietung ohne Reaktion, wird der Punkt mit „AD“ (absolute Störung) markiert.

5.2 Prüffeld „Fahrtätigkeiten – erweitertes Verfahren“ (Screening-Strategie)

Zu Beginn werden vier Kalibrierungspunkte geprüft, aus denen die Software einen individuellen Referenzwert (N dB) für das Gesamtfeld bestimmt. Die Anfangshelligkeiten der übrigen Exzentrizitäten werden hiervon abgeleitet (15°: N−3; 22°: N−6; 30°: N−9; bis 50°: N−15). Wird ein Punkt nicht wahrgenommen, wird die Intensität um 3 dB erhöht und die Darbietung wiederholt; bei positiver Reaktion ist der Punkt abgeschlossen.

Liegen alle vier Kalibrierungspunkte mehr als 6 dB unter der Altersnorm, meldet die Software einen möglichen Kalibrierungsfehler. Der Hersteller empfiehlt, mit dem im Test ermittelten Schwellenwert fortzufahren.

6 Durchführung

  1. Patientendaten anlegen bzw. auswählen; über „Neuen Test“ die Parameter festlegen: Prüffeld (Abschnitt 5), Korrekturwerte, Fixationskontrolle.
  2. Kopf in der Kinnstütze positionieren, Stirn an der Stirnstütze anliegend; Höhe über die Pfeiltasten (im Programm unten mittig) so einstellen, dass das Prüfauge zentriert vor der Schale liegt.
  3. Eventuell Vorhaltelinse einsetzen und Korrekturwerte im Feld „Korrektur“ eintragen (Abschnitt 4.3).
  4. Demonstrationsprogramm durchführen, um die zu untersuchende Person mit Fixation und Tasterbedienung vertraut zu machen; dabei die automatische Fixationskontrolle prüfen und bei unzuverlässiger Funktion auf die Methode nach Heijl-Krakau wechseln.
  5. Test starten. Bei Prüfung das Partnerauge abdecken. Die Person fixiert durchgehend die Fixationsmarke und betätigt bei jedem wahrgenommenen Reiz den Antworttaster.
  6. Bei Prüffeldern über 22° der Aufforderung der Software zum Entfernen der Korrektur für die periphere Testphase folgen.
  7. Nach Prüfung des erweiterten zentralen Gesichtsfeldes findet ein Versatz in Richtung der Nase zur Prüfung des lateralen Sichtfeldes statt. Probanden darauf hinweisen, korrekte Position prüfen. Danach folgen zwei Fixationsversätze nach oben und unten.
  8. Zweites Auge entsprechend prüfen; Ergebnisse speichern und dokumentieren.
  9. TIPP: Einzelne Punkte, deren Ergebnis nachgeprüft werden sollen, können während die Messung läuft angeklickt und wiederholt werden.

7 Zuverlässigkeit der Messung

Die Perimetrie ist ein subjektives Verfahren; die Aussagekraft hängt von Mitarbeit, Aufmerksamkeit und Instruktion der untersuchten Person ab. Der Perismart weist hierzu im Feld „Glaubwürdigkeit“ Zuverlässigkeitsindizes aus:

  • Fixationsverlust: Bei einem Wert über 30 % gilt der Test als nicht zuverlässig und ist zu wiederholen.

Falsch positive Reaktionen (False +) deuten auf Rateverhalten hin; falsch negative Reaktionen (False−) auf nachlassende Aufmerksamkeit oder Ermüdung. TIPP: Probanden den Fortschritt mitteilen („Sie haben schon ein Drittel geschafft“).

Häufige Artefaktquellen sind verfrühte Tasterbetätigung, Ermüdung im Testverlauf, unzureichende Fixation, fehlende oder fehlerhafte Korrektureingabe, ein herabhängendes Oberlid (Ptosis-Artefakt mit scheinbarem Ausfall im oberen Feld) sowie Lerneffekte bei der Erstuntersuchung. Ein erheblicher Teil auffälliger Screening-Befunde beruht auf solchen Artefakten; bei Zweifeln an der Messqualität ist die Untersuchung zu wiederholen.

8 Befundbewertung und weitere Veranlassung

Das Screening liefert je Prüfpunkt die Markierung „O“ (gesehen), „RD“ (relativer Defekt) oder „AD“ (absoluter Defekt). Die Bewertung, ob ein normales Gesichtsfeld im Sinne der Anlage 6 Nr. 2.1.2 vorliegt, erfolgt ärztlich unter Berücksichtigung der Altersnormwerte. Darauf verweisen DOG und BVA ausdrücklich, da der Verordnungstext selbst keine Normdefinition enthält. Die folgenden Kriterien führen den Untersucher von der Prüfung der Messgüte über die Lokalisation der Ausfälle bis zur Handlungsentscheidung.

8.1 Zuerst die Validität prüfen

Ein Befund ist nur verwertbar, wenn die Messung zuverlässig zustande kam. Vor jeder inhaltlichen Bewertung prüfen Sie deshalb die Zuverlässigkeitsindizes im Feld „Glaubwürdigkeit“ (Abschnitt 7). Ein Fixationsverlust über 30 Prozent macht den Test unzuverlässig; er ist dann zu wiederholen. Auch hohe Raten falsch positiver oder falsch negativer Reaktionen mindern die Aussagekraft, da falsch positive Antworten echte Skotome verdecken und unzureichende Fixation Defekte vortäuschen kann. Wird die Fixation nach Heijl-Krakau kontrolliert, ist zusätzlich der dokumentierte blinde Fleck ein wichtiges Gütekriterium: Fehlt er im Befund, ist die Untersuchung für eine Beurteilung nicht verwertbar. Achten Sie außerdem auf die korrekt eingesetzte Vorhaltelinse mit den im Feld „Correction“ eingetragenen Werten (Abschnitt 4.3), da eine fehlende oder falsche Korrektur vor allem zentral Relativskotome erzeugt. Bleibt die Messgüte unzureichend, wiederholen Sie die Untersuchung nach Optimierung von Positionierung, Einweisung und Umfeldbedingungen, bevor Sie inhaltlich werten.

8.2 Die entscheidende Zone: zentrale 30 Grad und horizontaler Meridian

Für die Fahreignung zählen vor allem die zentralen 30 Grad des Gesichtsfeldes sowie die horizontalen Anteile der Peripherie. Ausfälle in diesen Bereichen wiegen schwer, insbesondere wenn sich Skotome beider Augen decken und dadurch im binokularen Gesichtsfeld ein gemeinsamer Ausfall entsteht. Ein einzelner Ausfall außerhalb der 30 Grad hat als Faustregel dagegen keine Bedeutung und entspricht meist einem statistischen Artefakt. Relative oder absolute Defekte im Zentralbereich unter 30 Grad sind stets als auffällig zu werten und nachzutesten oder fachärztlich abzuklären.

8.3 Vierstufiges Beurteilungsschema

Ordnen Sie jeden validen Befund einer der vier folgenden Stufen zu. Das Schema entstammt der Fahreignungsschulung der Universitätsaugenklinik Tübingen und übersetzt den Befund direkt in eine Handlungsentscheidung.

Stufe 1 Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 erteilen.
Keine Ausfälle oder ausschließlich sichere Artefakte bei valider Untersuchung. Das Ergebnis wird in die Bescheinigung übernommen.
Stufe 2 Bescheinigung erteilen, augenärztliche Kontrolle empfehlen.
Einzelne Defekte ohne deutlichen Hinweis auf eine Pathologie und ohne deckende Skotome im binokularen Gesichtsfeld. Die Ausfälle könnten noch Artefakte sein. Sie stellen die Bescheinigung aus, raten dem Probanden aber zur augenärztlichen Abklärung.
Stufe 3 Augenärztliche Nachuntersuchung notwendig – Weiterfahren bis dahin möglich.
Flächige, bogenförmige oder zentrale Ausfälle mit Hinweis auf eine Pathologie, jedoch ohne deckende Skotome im binokularen Gesichtsfeld und ohne bitemporale Hemianopsie. Sie stellen keine Bescheinigung aus und überweisen zur augenärztlichen Zusatzuntersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2.
Stufe 4 Fahreignung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben – bis zur Abklärung nicht weiterfahren.
Bitemporale Hemianopsien sowie alle Ausfälle, die sich im binokularen Gesichtsfeld decken, auch sehr kleine. Zentrale, zusammenhängende oder ausgedehnte Defekte wie hemianope Ausfälle gehören stets in diese Stufe. Sie überweisen umgehend zur augenärztlichen Begutachtung und weisen den Probanden darauf hin, bis dahin kein Kraftfahrzeug zu führen.

8.4 Befundungsalgorithmus im Überblick

Der Weg von der Messung bis zur Handlungsentscheidung folgt diesem Prüfschema:

  1. Fixationskontrolle und falsch-positive Rate in Ordnung? → Nein: Untersuchung wiederholen (Setup prüfen).
  2. Blinder Fleck dokumentiert und Messung valide? → Nein: Untersuchung wiederholen (Setup prüfen).
  3. Reale Ausfälle vorhanden (keine eindeutigen Artefakte)? → Nein: Stufe 1/2, Bescheinigung nach Anlage 6.
  4. Ausfall in zentralen 30° oder binokular deckendes Skotom? → Ja: Stufe 3/4, Überweisung Augenarzt nach Anlage 6 Nr. 2.2. → Nein: Stufe 1/2, Bescheinigung nach Anlage 6.

8.5 Nachprüfung und Überweisung

Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind, sieht die FeV eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 vor. In der Praxis erfolgt hierzu die Überweisung zur augenärztlichen Zusatzuntersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2. Zentrale, zusammenhängende oder ausgedehnte Defekte sind immer augenärztlich abzuklären.

8.6 Gültigkeit und Karenz

Die Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 ist zwei Jahre gültig. Nach einer neu eingetretenen relevanten Einschränkung des Sehvermögens gilt die Karenzregel der FeV: mindestens drei Monate kein Führen von Kraftfahrzeugen, Wiederaufnahme erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung.

9 Hygiene, Gerätesicherheit und Qualitätssicherung

  • Stirn- und Kinnstütze mit alkoholfreien Wipes wischdesinfizieren.
  • Vorhaltelinsen sauber und kratzfrei halten; Reinigung ausschließlich mit geeignetem Optiktuch.
  • Wartung und Prüfungen gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers; bei Störungen Voss Medizintechnik (service@vossmed.de) als autorisierten Repräsentanten kontaktieren.
  • Beschädigte oder auffällige Geräte kennzeichnen und bis zur Instandsetzung nicht verwenden.

Voss Medizintechnik · www.vossmed.de · HE-AM-023 · Version 1.2 · Stand 20.07.2026