Sehtests in der FeV - Kontrastsehen und / oder Dämmerungssehen
Unsicherheit herrscht im Bezug auf die geforderten Untersuchungen in der Fahrerleubnis-Verordnung, die Mitte letzten Jahres und nochmals in 2012 und 2013 novelliert wurde. Begriffe wie Dämmerungssehen, Kontrastsehen und Blendung werden in verwirrenden Ausmaßen genannt.
Dämmerungs- oder Kontrastsehen:
Erforderlich für die Prüfung nach FeV. Wichtig ist das Wort "oder"; die von uns angebotenen MARS Tafeln (s.u.) sind für denjenigen ein probates Mittel, der über ein Sehtestgerät verfügt, das aber keinen Test des Kontrastsehvermögens oder des Dämmerungssehen bietet. Dies wird in der Novelle vom Juli auch explizit bestätigt, da die Forderung nach einem Prüf"gerät" gestrichen und durch ein Prüf"verfahren" ersetzt wurde.
Messung der Blendempfindlichkeit:
Hier wird von einigen Sehtest-Verkäufern propagiert, dass der Betriebsarzt diese nun messen können muß. Nach unserer Interpretation der Gesetzesnovelle ist dies jedoch erst dann notwendig, wenn der Proband auffällig wurde und daher an einen Opthalmologen überwiesen wurde:
Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Absatz 5)
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können.
Sie finden Sie Version vom 19.1.2013 auch online, und zwar hier.