Rodenstock Perismart FeV Perimeter

Gemeinsam mit erfahrenen Betriebsärzten haben Voss Medizintechnik und Rodenstock das neue FeV Perimeter RODENSTOCK PERISMART entwickelt. Bei der Entwicklung wurden folgende Vorgaben in den Fokus gestellt:

  • DoG Anforderungen für Perimeter in der FeV
  • Schnelle Untersuchung
  • Geringes Gewicht, gute Transportabilität
  • Niedriger Preis
  • Übererfüllung der Anforderungen aus FeV und G25 etc.
  • Schnittstelle zu guter arbeitsmed. Software wie SAMAS, BASIS etc.

Das neue RODENSTOCK Perismart-Perimeter wurde speziell entwickelt für die Prüfung des räumlichen Sehens nach der Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie zum Einsatz nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen wie G25 (Fahr- und Steuertätigkeiten -"Staplerschein" etc.)

  • Schnell, leicht und klein, fairer Preis.
  • USB-Anschluss, leicht zu bedienende Software, Windows PC / Notebook erforderlich. Läuft auf allen aktuellen Windows Versionen.
    Das ideale Perimeter für die FeV und andere Fahrtauglichkeits-Untersuchungen. 70 Grad horizontal, 30 Grad vertikal dargebotene Punkte (LED Technologie, weiß-auf-weiß- Darstellung), überschwelliger Test
  • Für Screening Untersuchungen nach G25, FeV etc., weitgehend selbstablaufend, schnell.
  • GDT-Schnittstelle zur Anbindung an arbeitsmedzinische Software wie SAMAS, Basis, Ergodat, Arbene, Isis, Vertinex
  • Praktischer Rollenkoffer verfügbar.


Goldmann III, 40° vertikale und 80° horizontale (mit Fixationsversatz) Perimetrie mit 110 Punkten und FeV - optimierter Untersuchungsstrategie, die weitestgehend selbstablaufend ist.

Bewährte Software trifft modernes Design mit Mini-Ausmaßen:

Rodenstock Perimeter exklusiv bei Voss Medizintechnik GmbH
Bei uns finden Sie die Kompetenz in der Screening-Perimetrie für Fahrerlaubnis-Verordnung oder G25 Untersuchung für Fahrtätigkeiten.

Perimeter zu unglaublichen Preisen. So macht die FeV Sehprüfung finanziell Sinn.
Eine Kooperation in der Arbeits- und Betriebsmedizin: Voss Medizintechnik | Medias Res und Rodenstock Instrumente arbeiten exklusiv zusammen.

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WEITERE INFORMATIONEN

Breite: 56,3 cm, Höhe: 38,1 cm
Gewicht: ca 8 kg.

  • Ergonomischer Einblick, gute Abdichtung.
  • Perimeter ist leicht zu transportieren, Griffschalen erleichtern das tragen.
  • Hochwertiger Rollenkoffer optional
  • Intuitive und individualisierbare Software, mit Overlaytechnik für Glaukomuntersuchung.
  • Schnellmenü für Screening (FeV etc.), Messung überschweelig 6dB
  • Einzelne Punkte können während des Prüfablaufs vom Untersucher erneut gemessen werden
  • Fixation mit Digitalkamera
  • Patientendatenbank, DICOM Export
  • Felder Zeiss-Humphrey HFA kompatibel
  • Goldmann III
  • Hochwertige Fertigung in Europa, RODENSTOCK Qualität.
  • Leicht tragbar, in Sekunden aufgebaut.
  • Schnelle und unkomplizierte USB Verbindung.
  • GDT Schnisttstelle zu allen arbeotsmedizinischen Verwaltungsprogrammen wie Basis, Samas, Ergodat, Isis etc.

Die FeV fordert in Anlage 6 Abs. 1.2.2 für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120°.
Insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20° normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindest- anforderungen erfüllt werden, so hat eine manuelle Nachprüfung an einem Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

Diese Forderung der FeV entspricht annähernd den Empfehlungen der Verkehrskommission der DOG. Bis 2011 war ein Bereich des normalen zentralen Gesichtsfeldes bis 30° gefordert worden. Diese Lockerung erscheint allerdings vertretbar. Falls eine Untersuchung gemäß Anlage 6 Absatz 2.1 erfolgt, muss ein normales Gesichts- feld gefunden werden (Anlage 6 Absatz 2.1.2). Es muss dabei mit einem automatischen Halbkugelperimeter geprüft werden, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70° nach beiden Seiten und bis 30° nach oben und unten untersucht.

Voraussetzung für eine korrekte Perimetrie ist die genaue Kennt- nis der Refraktion des untersuchten Auges. Falsche Refraktion kann zu einem falsch pathologischen Gesichtsfeldbefund führen.

Die Refraktion sollte am besten aktuell bestimmt werden. Falls dies nicht möglich ist, muss wenigstens die verwendete Brille aus- gemessen werden bzw. aus einem Brillenpass übertragen werden.

Es muss dabei die Fernrefraktion, nicht fälschlicherweise die Nahrefraktion verwendet werden. Die Refraktion muss korrekt in das Perimeter eingegeben werden, um dann das richtige Vorsatzglas für die Untersuchung in Abhängigkeit vom Lebensalter des Patienten auszuwählen. Während der Untersuchung muss auf korrekte Positionierung des Patientenauges geachtet werden (kein Verkippen des Kopfes bzw. Auges vor dem Korrekturglashalter, Herausnahme des Korrekturglases bei Prüfung der Gesichtsfeldperi- pherie, Kontrolle der Fixation auch visuell durch den Untersucher während des Untersuchungsablaufes etc.).

Eine grundlegende Voraussetzung für die Bewertung der Gesichtsfeldergebnisse ist das Vorliegen von alterskorrigierten Normalwerten, denn nur so kann „normal“ von „pathologisch“ unterschieden werden. Es können daher nur Geräte und Programme verwendet werden, die eine statistisch ausreichend dokumentierte Normalwertstudie vorweisen können.

Der zentrale 20°-Bereich des Gesichtsfeldes muss (mit Ausnahme des Blinden Flecks) völlig frei von relativen oder absoluten Defekten sein. Bis 60° Exzentrizität dürfen maximal zwei relative oder absolute De- fekte auftreten, allerdings nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander. Im Randbereich des Gesichtsfeldes, z. B. nach oben sind Defekte zulässig (Oberlidartefakte). Werden diese Kriterien der Normalität nicht erfüllt, so ist die Untersuchung gemäß An- lage 6 zur FeV Abs. 2.1.2 nicht als normal zu bewerten. Es muss dann eine vollständige gutachterliche Untersuchung beim Augenarzt erfolgen.

Prüfung des Gesichtsfeldes gemäß Anlage 6 zur FeV Absatz 2.1 (sog. „erweiterter Sehtest“)
Das Gesichtsfeld muss mit einem automatischen Halbkugelperi- meter geprüft werden, das mit einer überschwelligen Prüfmetho- dik bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden

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